PRESSEINFORMATION

Sicherheitsrisiken durch Pflegebetten

WIBU hilft bei Umsetzung der 10%-Regelung bei Seitengittern

 

Viele Einrichtungen betreiben noch Kranken- und Pflegebetten, die vor Mai 2001 hergestellt wurden und nicht den zu diesem Zeitpunkt gültigen Herstellungsnormen entsprechen. In vielen Bundesländern durften die gesetzlich vorgeschrieben Seitengittermaße um 10% in der Vergangenheit differieren.

In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sind diese Toleranzen in den letzten Jahren schon nicht mehr gültig. Nun wird Nordrhein-Westfalen diese Toleranzgrenze, wie einige andere Bundesländer, zukünftig ebenfalls nicht mehr dulden und es wird nun als Mangel bewertet. Die Betreiber der Einrichtungen werden gebeten, diese Sachverhalte zu prüfen und entsprechende Mängel durch korrektive Maßnahmen zu beheben.

Die WIBU-Gruppe bietet ihren Kunden mit dem Bereich Service und Wartung einen Prüfservice für die Betten an. Die Kranken- und Pflegebetten müssen bis zu dem nächsten Prüftermin (BGV A3 oder Sicherheitstechnische Kontrolle) nachgerüstet sein. Die Berater von WIBU Service und Wartung stehen den Betreibern als erfahrene und kompetente Partner zur Verfügung, um hier die richtigen Entscheidungen und Nachrüstungen fristgerecht herbei zu führen.

Gerne informieren wir Sie vorab über unseren Service zur Seitengitterprüfung:
info@wibu-gruppe.de

Informationen und Kontakt:

WiBU Gruppe, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
pr-objekt@wibu-gruppe.de
Belegexemplar erbeten.